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Häufig gestellte Fragen

Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Vorsorgeplanung

Wer spricht schon gerne über Krankheiten und das Sterben? Vorsorge betrifft jeden, ganz gleich in welchem Alter. Denn im Leben kommt es vor, dass wir mit Situationen konfrontiert werden, mit denen wir nicht rechnen. Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Vorsorgeplanung haben wir hier für Sie zusammengestellt.


  • Was ist eine rechtliche Betreuung?
    Kann ein Erwachsener durch Unfall, Krankheit oder Behinderung nicht selbst für seine Interessen eintreten, so stellt ihm das Betreuungsgericht für seine rechtlichen Angelegenheiten einen Betreuer zur Seite. Dies kann ein Angehöriger, ein Freund oder ein anderer Ehrenamtlicher sein. Es gibt aber auch Berufsbetreuer. Bevor es einen Betreuer bestellt, prüft das Gericht sehr gründlich, ob eine rechtliche Betreuung notwendig ist. 

  • Was regelt eine Betreuungsverfügung?
    Dies ist ein Schriftstück, in dem Sie für den Fall einer Betreuung Ihre Wünsche und Vorschläge formulieren können, z.B. wer Betreuer werden soll und was der Betreuer zu beachten hat.

  • Was ist eine Vorsorgevollmacht?
    Mit dieser schriftlich niedergelegten Vollmacht geben Sie einer Person Ihres Vertrauens das Recht, im Notfall in Ihrem Namen zu entscheiden. Das kann für Ihr Vermögen gelten ebenso wie für die medizinische und pflegerische Versorgung. Mit einer Vorsorgevollmacht beugen Sie der Anordnung einer gesetzlichen Betreuung vor und nutzen die Möglichkeit, in gesunden Zeiten mit Ihrem Bevollmächtigten klare Absprachen zu treffen.

  • Wozu dient eine Patientenverfügung?
    Sie enthält Verfügungen in Bezug auf ärztliche Maßnahmen und die medizinische Versorgung für den Fall, dass Sie nicht für sich selbst sprechen können. Die Patientenverfügung ermöglicht die frühzeitige Regelung, ob und in welchen Situationen Sie lebensverlängernde und lebenserhaltende Maßnahmen wollen oder nicht.

  • Können Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung kombiniert werden?
    Ja, in vielen Fällen ist das auch sinnvoll.

  • Worin unterscheidet sich eine christliche Patientenvorsorge von vielen anderen Patientenverfügungen?
    Bei einer christlichen Patientenverfügung stehen Lebensschutz, Selbstbestimmtheit und ein verantwortliches Gestalten der letzten Lebensphase klar im Mittelpunkt.

  • Welches Verständnis haben die christlichen Kirchen von Menschenwürde?
    Niemand hat das Recht, über das Leben eines anderen zu entscheiden bzw. es für (lebens-)unwert zu erklären. Jeder Mensch hat einen absoluten Wert - unabhängig vom akuten körperlichen oder geistigen Zustand.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Vorsorgeplanung, zum kostenlosen Informationsangebot LebensFaden und aktuelle Termine zu Informationsveranstaltungen in Ihrer Nähe.

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  • Kontakt
Schuler, Sophia
Sophia Schuler
+49 711 2633-1134
+49 711 2633-1134
testament@caritas-dicvrs.de
www.caritas-rottenburg-stuttgart.de
Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V.
Strombergstraße 11
70188 Stuttgart
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