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Mein Vermächtnis der Nächstenliebe - das Caritas-Testament
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Ein älteres Ehepaar lächelt in die Kamera. Sie steht hinter ihm und legt die Arme um ihn herum.
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Lebensfragen beantworten

Rechtzeitig meine Dinge ordnen

Sobald Sie beginnen, Ihren Nachlass zu ordnen, stellen sich Ihnen Fragen rund um das Thema Erben und Vererben, Erbfolge, Testament und Vermächtnis.

Der Testament-Ratgeber des Caritasverbandes der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. und des Caritasverbandes für Stuttgart e.V. beantwortet diese kurz und leicht verständlich.

Unser Ratgeber informiert Sie,

  • wer Sie beerbt, wenn Sie kein Testament haben,
  • wie Sie ein rechtsgültiges Testament aufsetzen und
  • wie ein solches Testament aussehen kann (Beispiele)
  • welche weiteren Formen der Nachlassregelung es gibt (Schenkung, Stiftungsgründung, …)
  • wie Sie mit Ihrem Testament ein Zeichen der Nächstenliebe für Menschen in Not setzen können.  

Außerdem finden Sie in unserem Ratgeber Vorlagen für Formulare und hilfreiche Tipps für Hinterbliebene. Hier geht es direkt zum Bestellformular.

Fragen, die vielen auf dem Herzen liegen

Vermachen und vererben? Was ist der Unterschied?“

Vererben oder vermachen bezeichnen unterschiedliche Sachverhalte.

  • Bestimmen Sie in Ihrem letzten Willen einen Erben, so übernimmt dieser nach Ihrem Tod alle Ihre Rechte und Pflichten. Das heißt: Er erbt Ihr Vermögen, aber auch Ihre Schulden und alle sonstigen Verpflichtungen.
  • Möchten Sie jedoch einem Menschen, der Ihnen nahe steht, etwas ohne jegliche Verpflichtung hinterlassen - dann ist ein Vermächtnis die richtige Wahl.

In unserem Ratgeber Testament erklären wir alle Möglichkeiten detailliert.

Hier bestellen.

Oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Fragen haben.

Kann ich mein Testament selbst verfassen

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihren Nachlass rechtsgültig zu regeln.

Ein Testament ist eine einseitige letztwillige Verfügung. Sie können Ihr Testament handschriftlich verfassen (privatschriftliches Testament) oder es von einem Notar aufsetzen lassen (notarielles oder öffentliches Testament).

In unserem Ratgeber Testament und im persönlichen Gespräch stellen wir Ihnen verschiedene Wege genauer vor. Die Entscheidung, welche dieser Möglichkeiten die richtige ist um Ihrem letzten Willen Ausdruck zu verleihen, können aber nur Sie selbst treffen.

Welche Kosten entstehen, wenn ich meinen Nachlass regle?

Kosten für die Nachlassregelung entstehen z. B. dann, wenn Sie Ihr Testament mit Hilfe eines Notars verfassen lassen.

Zusätzlich zu den Notargebühren können weitere Kosten entstehen. Zum Beispiel 

  • für Schreibauslagen,
  • für die Registrierung Ihres Testaments im zentralen Testamentsregister oder
  • für weitere Gebühren, je nachdem, wann und wo das Testament verfasst wird.

Die Gebühr für die Aufbewahrung Ihres Testamentes richtet sich nach dem Wert des zu vererbenden Vermögens.

Einen ausführlichen Überblick über die Notargebühren für ein notarielles Testament finden Sie in unserem Ratgeber Testament.

 

Gibt es eine Checkliste, die mir zeigt, was ich alles bedenken muss?

Ja, in unserem Ratgeber Testament haben wir eine ausführliche Checkliste, die Ihnen bei den Vorbereitungen für ein sicheres Testament hilft.

Hier die Kurzfassung:

  • Erstellung einer Liste mit aller Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten
  • Terminvereinbarung mit Rechtsanwalt/Steuerberater. Festlegung Ihrer Erben.
  • Verfassung des Testaments (handschriftlich oder notariell) 
  • Aufbewahrung des Testaments im Nachlassgericht oder Information der Person des Vertrauens über Aufbewahrungsort 
  • Regelmäßige Überprüfung des Testaments auf Aktualität (z. B. veränderte Rechtslage, etc.)

An was Sie außerdem zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung denken sollten sowie Tipps für Hinterbliebene finden Sie ebenfalls in unserer Informationsbroschüre.

Wer erbt, wenn ich kein Testament habe?

Wenn Sie keine letztwillige Verfügung  (Testament, Erbvertrag) getroffen haben, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Zu den gesetzlichen Erben zählen nur Blutsverwandte. Wer in welcher Reihenfolge erbt, richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Nahe Verwandte Erben vor entfernteren Verwandten.

Ehegatten sind rechtlich nicht miteinander verwandt. Für sie gilt ein eigenes Ehegattenerbrecht, das zudem abhängig ist vom Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung), in dem die Eheleute leben.

Vermächtnis - Wer erbt_2_4Anhand erklärender Beispiele wird im Ratgeber Testament die gesetzliche Erbfolge noch einmal verdeutlicht.

 

Mir liegt eine bestimmte Personengruppe am Herzen, die ich nach meinem Tod unterstützen möchte. Was kann ich tun?

Mit Ihrem Vermögen können Sie einen Beitrag für eine bessere Welt leisten.

Indem Sie beispielsweise eine Stiftung gründen, die auf Dauer mit Ihrem Namen und einem von Ihnen gewählten sozialen Zweck verbunden bleibt. Sie können Ihre Stiftung bereits zu Lebzeiten gründen oder aber sie "von Todes wegen" errichten, d. h. mit einem Testament. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, einen Erbvertrag zugunsten Ihrer oder einer bereits bestehenden Stiftung abzuschließen oder diese mit einem Vermächtnis zu bedenken. Zudem können Sie das Stiftungskapital Ihrer Stiftung, die Sie bereits zu Lebzeiten gegründet haben, mit einem Vermächtnis oder mittels Erbeinsetzung weiter erhöhen.

Wie Sie in 7 Schritten zur Gründung der eigenen Stiftung gelangen, erfahren Sie im Ratgeber Testament. Gerne beraten wir Sie bei der Gründung Ihrer Stiftung.

Weitere Informationen zur Gründung einer Stiftung bei:

  • der Caritas Stiftung Stuttgart
  • Lebenswerk Zukunft - CaritasStiftung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Was geschieht, wenn ich der Caritas etwas vererbe oder vermache?

Nach dem Tod eines Erblassers informiert das zuständige Amts- bzw. Nachlassgericht die Erben und ggf. die Vermächtnisnehmer.

Ist die Caritas mit einem Vermächtnis bedacht, wird ihr ein konkreter Geldbetrag oder ein Gegenstand zugedacht. Sie nimmt daraufhin Kontakt mit den Erben auf und leitet alles in die Wege, damit das Vermächtnis übergeben und im Sinne des Erblassers verwendet werden kann.

Ist die Caritas Alleinerbin oder Miterbin, setzt sie sich mit den weiteren Erben und eventuellen Vermächtnisnehmern in Verbindung. Sie kümmert sich im Bedarfsfall auch um die Wohnungsauflösung und die Abwicklung der Grabpflege, regelt Vermächtnisse und zahlt die Verbindlichkeiten.

Das Erbe kommt danach unmittelbar der caritativen Arbeit und somit benachteiligten Menschen zugute.

Ich möchte bereits zu Lebzeiten alles geregelt haben. Wie gehe ich am besten vor?

Eine Checkliste, die Ihnen bei den Vorbereitungen für ein sicheres Testament hilft, finden Sie in Kurzform weiter unten. 

Ein erster Schritt der Vorsorgeregelung kann die Bestellung unserer kostenlosen Informationsbroschüren sein. Sie erhalten darin Informationen rund um die Themen, Testament, Christliche Patientenvorsorge, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Betreuung und Bestattung. Diese können Sie über das Bestellformular per Post anfordern oder direkt herunterladen.

Was bleibt von mir, wenn ich einmal gehe?

Das, was von uns bleibt, sind - neben dem materiellen Gut - Werte, Vorstellungen und der Ausdruck von Nächstenliebe, wenn wir gut für andere sorgen und wenn wir rechtzeitig mit wachem Herzen und klarem Verstand vorsorgen.

Wie Menschen Sinn und Segen stiften

Thomas Weidle

Eine Erbschaft schafft Zukunft und Heimat

Der Caritasverband für Stuttgart e.V. hat ein älteres Wohnhaus mitten im Stadtgebiet von Stuttgart geerbt. Mit finanzieller Hilfe eines Stifters der Caritas Stiftung Stuttgart wurde diese Immobilie saniert und steht seit 1. Oktober 2012 dem Fachdienst Reha der Stuttgarter Caritas zur Verfügung. Mehr

Prälat Dr. Werner Groß - Ehemaliger Domkapitular

Prälat Dr. Werner Groß: Spirituelles Leben auch in Zukunft ermöglichen

2004 feierte Prälat Dr. Werner Groß seinen 70. Geburtstag. Gleichzeitig trat er in den Ruhestand - für ihn ein entscheidender Einschnitt in sein Leben. Er stellte sich die Frage: "Was wird mich von meinem Berufsleben auch künftig begleiten?" Mehr

Dr. Irene Pill und Dr. Bernd Mayer

Dr. Irene Pill und Dr. Bernd Mayer - Stiftung für interkulturellen Dialog

"Was soll am Ende unserer gemeinsamen Reise stehen?" Dies fragten wir uns kurz vor unserer Eheschließung. Vor einer Hochzeit an den eigenen Tod und an ein Testament denken - so ungewöhnlich dies vielleicht klingen mag, so positiv haben wir diese schweren Themen dennoch erlebt. Mehr

Veranstaltungen und Termine

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Dialog, Information und Bildung

Hier finden Sie einen Überblick über unsere Informationsveranstaltungen für Sie zu den Themen Testament, Nachlass, Erbschaft, Stiftung und Vorsorge. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Dialog, Information und Bildung'

Ratgeber Testament

Deckblatt Ratgeber Testament

In unserem Ratgeber "Mein Vermächtnis der Nächstenliebe" informieren wir zu den Themen Testament, vererben und vermachen, stiften und Vorsorge treffen. Sie können den Ratgeber und weiteres Informationsmaterial kostenfrei online bestellen.

 Zum Bestellformular

Für alle offenen Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung. 

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Wichtige Personalien, Neues aus der Steuergesetzgebung, Hinweise auf neue Publikationen, neue Stiftungen: Das bietet der Newsletter von Lebenswerk Zukunft. Interessant für alle, die sich für das Thema "Stiften und Stiftung" interessieren.

Hier können Sie sich gleich anmelden.

  • Ihre Ansprechpartnerin
Schuler, Sophia
Sophia Schuler
+49 711 2633-1134
+49 711 2633-1134
testament@caritas-dicvrs.de
www.caritas-rottenburg-stuttgart.de
Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V.
Strombergstraße 11
70188 Stuttgart
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Christine Ochs
Christine Ochs
+49 711 7050-365
+49 711 7050-365
c.ochs@caritas-stuttgart.de
www.caritasstiftung-stuttgart.de
Caritas Stiftung Stuttgart
Königstraße 7
70173 Stuttgart
 
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  • Nachlass regeln, Testament erstellen, ein Vermächtnis der Nächstenliebe errichten
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