Das deutsche Recht gibt nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht und damit die Befugnis zur Entscheidung und Vertretung in allen Angelegenheiten. Für Erwachsene können Angehörige nur in zwei Fällen entscheiden, nämlich bei Vorliegen einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht (Vorsorgevollmacht) oder als gerichtlich bestellter Betreuer. Um eine "Fremdbetreuung" zu vermeiden, ist es unbedingt erforderlich, eine Person ihres Vertrauens mit der erforderlichen Vollmacht auszustatten, um auch über den Tod hinaus die persönlichen Angelegenheiten nach ihren vorher festgelegten Wünschen regeln zu können.
Informieren Sie sich über die Erstellung einer Vorsorgevollmacht und darüber, was dabei zu beachten ist.
Referent: Dieter Knolmar, Polizeibeamter a. D.
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Veranstaltungswebseite:
www.caritas-testament.de
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